Re: TRG 280

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geschrieben von Gerhard (mit Eura) (altes Forum) am Freitag, 8. August 2003 09:08 Uhr

Als Antwort auf : "TRG 280":

: 3.16<br>: Die Absperreinrichtungen gefüllter oder entleerter Druckgasbehälter, die nicht angeschlossen sind, müssen fest verschlossen und mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen versehen sein (z. B. Ventilschutzkappen, ggf. Verschlußmuttern). Für Flaschenbündel siehe jedoch TRG 370.<p>: aus:<br>: Technische Regeln Druckgase<br>: und persönlich hab ich auch das rote Dingens gerne<br>: über nicht geschlauchte Flaschen.<br>: Vorsicht ist die Mutter......<p>Völlig richtig. Allerdings müsste man dann die TRG 280 so manchem Womo-Hersteller mal um die Ohren hauen. Wundert mich sehr, dass das bei der ersten Gasprüfung nicht beanstandet wird. <p>Bei meinem Mobil ist jedenfalls der Gaskasten zu niedrig, um Flaschen mit Schutzkappe hineinzustellen. Und bei einigen Mietfahrzeugen, die ich vorher hatte, war das auch so. <p>Na ja, mittlerweile habe ich die Triomatik drin. War zwar mehr als Komfort-Plus gedacht, um den bei Übernachtungen im Winter obligatorischen Flaschenwechsel um 03:00 Uhr morgens bei Schneesturm zu vermeiden, aber wenn es auch der Sicherheit hilft, dann um so besser.<p>MfG<br>Gerhard<br>

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