geschrieben von Josef (Admin) (altes Forum) am Donnerstag, 7. August 2003 21:08 Uhr
Als Antwort auf : "... wirklich nur mit Kappe?":
3.16<br> Die Absperreinrichtungen gefüllter oder entleerter Druckgasbehälter, die nicht angeschlossen sind, müssen fest verschlossen und mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen versehen sein (z. B. Ventilschutzkappen, ggf. Verschlußmuttern). Für Flaschenbündel siehe jedoch TRG 370.<p> aus:<br>Technische Regeln Druckgase<br>und persönlich hab ich auch das rote Dingens gerne<br>über nicht geschlauchte Flaschen.<br>Vorsicht ist die Mutter......<br><br><ul><li><a href="http://www.lfas.bayern.de/VORSCHRIFTEN/regeln/trg/trg_280.htm">TRG</a></ul>
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