geschrieben von Josef (Admin) (altes Forum) am Montag, 28. Juli 2003 21:07 Uhr
Als Antwort auf : "Re: Hilfe, wird mein Gastank zu heiß ?!":
Hallo,<br>hat etwa der Prüfer von dem du sagst er gab zu keine Ahnung vom Gasbehälter zu haben die Gasprüfung abgenommen ?<br>Zitat DruckbehV - Druckbehälterverordnung <p>§ 9 Prüfung vor Inbetriebnahme <p>(1) Ein Druckbehälter der Gruppen III, IV, VI und VII darf erst in Betrieb genommen werden, nachdem der Sachverständige den Druckbehälter einer erstmaligen Prüfung und einer Abnahmeprüfung unterzogen und bescheinigt hat, daß dieser sich in ordnungsmäßigem Zustand befindet. <p>und das wurde nicht festgestellt ?<p>Hat der Prüfer ohne Abnahme des Tankes dein Nachweisheft unterschrieben und dir die Plakette geklebt ?<p>Gruß Josef<br><ul><li><a href="http://www.umwelt-online.de/recht/anlasi/gsg/vo/druckb.vo/drkb_ges.htm">Druckbehälterverordnung, Grundlage der DVGW</a></ul>
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