geschrieben von superhaase (altes Forum) am Samstag, 21. Juni 2003 10:06 Uhr
Als Antwort auf : "Gasprüfung/Zwangslüftung/E 1800+10 Jahre":
Hallo Sigi,<p>Zwangsentlüftung (bzw. "Belüftung") ist Vorschrift, wenn offene oder verdeckte Flamme im geschlossenen Raum ist und Abgase bzw. Frischluft von/zur Flamme mit dem Raum ausgetauscht werden, klar, denn sonst: sammeln sich Abgase im Raum an und/oder die Flamme kriegt zu wenig Sauerstoff, was zu unvollständiger Verbrennung führen kann (giftiges Kohlenmonoxid entsteht!).<p>gruß,<br>stefan<p>: Ich habe einen Ducato mit gebrauchten Gasgeräten neu<br>: ausgebaut.Bei der Gasprüfung gibt es jetzt Probleme:<br>: Für den Wohnraum soll ich eine Zwangsbelüftung einbauen.Gib es tatsächlich eine Vorschrift die den Einbau einer Zwangsbelüftung vorschreibt?<br>: Meine E 1800 ist älter als 10 Jahre,muß ich jetzt die <br>: Brennerkammer erneuern oder ist die 10 Jahresregel<br>: nur für Heizungen ab 1994 gültig?<p><br>
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