geschrieben von Sigi (altes Forum) am Samstag, 21. Juni 2003 00:06 Uhr :
Ich habe einen Ducato mit gebrauchten Gasgeräten neu<br>ausgebaut.Bei der Gasprüfung gibt es jetzt Probleme:<br>Für den Wohnraum soll ich eine Zwangsbelüftung einbauen.Gib es tatsächlich eine Vorschrift die den Einbau einer Zwangsbelüftung vorschreibt?<br>Meine E 1800 ist älter als 10 Jahre,muß ich jetzt die <br>Brennerkammer erneuern oder ist die 10 Jahresregel<br>nur für Heizungen ab 1994 gültig?<br><br>
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