geschrieben von Emil (altes Forum) am Montag, 28. Juni 2004 12:06 Uhr
Als Antwort auf : "definitive falsche aussage":
Hallo Jens,<p>: damit liegst du leider völlig daneben. denn unter EMV wird auch die beeinflussung oder gar schädigung der gesundheit durch die umgangssprachlich elektrosmog genannten funkwellen eingeschlossen. du wirst deine definition aus einem spezialbereich haben, bei dem andere als die vom autor gewünschten beeinträchtigungen nicht berücksichtigt werden sollen. aber deine grundannahme ist falsch.<p>ich habe die Definition gebracht die im technischen Bereich relevant ist. Diese Definition entspricht der die nötig ist um technische Geräte in den Verkehr zu bringen. Der Einfluß auf biologische System wird dabei nicht untersucht.<p><br>: das CE-zeichen hat ja leider wenig aussagekraft. <p>Das CE-Zeichen bestätigt dass das Gerät konform zur entsprechenden EMV-Richtlinie der EU ist - nicht mehr und nicht weniger.<p>: dazu kommt, dass ein gerät ein prüfzeichen bekommen kann, das es für einen anderen, als den vorgesehenen einsatzzweck (hier: stationäre kamera im automobil) nicht bekommen würde. <p>Ich keine keine Vorschrift die das verbieten würde. Wenn es danach ginge dann dürften in einem Wohnmobil keinerlei Geräte verbaut werden die nicht vom ausdrücklich als zugelassenes Zubehörteil genehmigt worden sind. Wie sieht es dann z.B. mit Satellitenreceivern, Fernsehern, TFT-Displays, Wechselrichtern, Computern, Funkgeräten, Alarmanalgen mit drahtlosen Sensoren usw aus?<br>Jedes der Geräte könnte theoretisch Störungen an der Fahrzeugelektrik verursachen, dennoch sind Millionen von Fahrzeugen täglich mit diesen ganz legal unterwegs. Dies liegt einfach daran, dass diese Geräte die Richtlinie 89/339/EWG mit dem CE-Zeichen erfüllen. Es gibt speziell für KFz die Richtlinie Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG. Diese erfasst aber nur das Fahrzeug und das vom Hersteller angebotene Zubehör. <p>: und als drittes vermute (!) ich, dass bei der erteilung des CE-zeichens auch abstände mit einfließen. und diese können im auto unterschritten werden. dann kann es doch zu einwirkungen auf die fahrzeugelektronik kommen.<p>Natürlich werden die Test mit bestimmten festgelegeten Strahlungsleistungen in bestimmten Abständen durchgeführt. Wenn die Tests bestanden werden erhält das Gerät nach der Konformitätserklärung das CE Zeichen. Ob in der Realität der Nutzung dann Abstände und Strahlungsleistungen unterschritten werden ist eine andere Sache.<p>: also ich glaube, du machst es dir etwas sehr einfach, wenn du aufs CE-Zeichen vertraust.<p>Man muss darauf vertrauen da man keine andere Möglichkeit hat. Die Hersteller haben die Konformität erklärt und deshalb das CE-zeichen angebracht. Als unbedarfter Benutzer muss ich mich auf diese Zeichen verlassen können, auf was sonst. <p>Bezüglich einer Funkkamera sehe ich keinen Unterschied ob ich diese am Heck im Abstand von 6 m zur Steuerelektronik angebracht habe oder ob ich direkt neben einem Haus vorbeifahre dessen Bewohner eine Funkkamera an seinem Fenster befestigt hat um den Verkehr draußen zu beobachten. In beiden Fällen muss die KFZ-Elektronik mit dem Signal zurechtkommen. <p>Gruß,<br>Emil<br>
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