geschrieben von Christian (altes Forum) am Montag, 28. Juni 2004 13:06 Uhr
Als Antwort auf : "Peugeot Boxer 2,5 l TDI":
Prinzipiell gilt bei länger stillgelegten Fahrzeugen zu beachten, wie lange es stillgelegt ist. Unter einem Jahr oder über einem Jahr. Bei über einem Jahr ist eine Abnahme nach §21 beim TÜV fällig egal ob das Auto noch TÜV hat oder nicht. <br>Beim Stillegen über einen längerenm Zeitraum ist auch interressant wo das Auto gestanden hat, also vor geraumer Zeit auf die Wiese gestellt und stehen gelassen oder irgendwo überdacht und belüftet.<br>Interressant ist auch die Frage wann die 30.000km gefahren worden sind. Daraus kannst du dann auf eine jährliche Fahrleistung schließen.<p>Auf jeden Fall ist der Wechsel aller Flüssigkeiten und Filter (auch Diesel) bei einer Stillegung von über einem Jahr angesagt.<p>Nachschauen solltest du auch ob alle Bremsen (auch Handbremse) richtig gehen oder vielleicht nur einseitig?<p>Wenn du ihn dann doch kaufst mach die ersten Kilometer ein wenig langsamer und gewöhne den Motor und alles mechanische erst wieder an ihre Arbeit.<p>Gruß Christian<br>
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