geschrieben von dm (altes Forum) am Dienstag, 6. Januar 2004 17:01 Uhr
Als Antwort auf : "Richtlinien für WOMO-Kühlschrank":
Ja, zulassung für Kraftfahrzeuge, EU-Konformität ...<br>Ein KS fürs Gartenhaus ist keiner den du im Womo betreiben darfst.<br>Wenn der Gasprüfer nicht blind ist, ist nichts mit Gasprüfung, damit kein TüV, damit kein Womo, sondern nur ein "stillstehendes" Gartenhaus. Da darf dann auch wieder der KS.<br>dm<br>
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