geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Mittwoch, 10. Dezember 2003 23:12 Uhr
Als Antwort auf : "Re: parkschilder innerorts fz>3.5t":
: Wobei die Tafeln "andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen" sind. Das Ganze bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Abstellen "während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern".<p>hi gerhard,<br>bitte genau sein: im zitierten § steht "halten". abstellen wäre ja etwas anderes. und wenn man regelmäßig das womo auf der straße über nacht parkt, kann es sich ja doch schon lohnen, die tafeln montiert und ausgeklappt zu haben. denn erstens gibts sonst sicherlich knöllchen und zweitens ärger wenn ein halbblinder pkw-fahrer ins womo rauscht ...<br>klar, bei einem alkoven auf sprinter mit 3,8 t wird die polizei nichts machen. aber wenn da ein ausgewachsener bus steht, dann siehts bestimmt anders aus.<br>jens<br>
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