geschrieben von Gerhard (mit Eura) (altes Forum) am Dienstag, 14. Oktober 2003 08:10 Uhr
Als Antwort auf : "muß widersprechen":
<br>: : Verkehrsrechtsschutz nützt hier sowieso nichts, da es um einen Kaufvertrag und evtl. Sachmängelhaftung, u.U. sogar "arglistiges Verschweigen" von Sachmängeln geht. Wenn, dann hilft eine normale Privat-Rechtsschutzversicherung. <p>: es greift hier aber och der Verkehrsrechtschutz. War bei uns auch so. <p>Stimmt, da habe ich mich wohl geirrt. <p>Nun ja, ist wirklich das erste Mal, dass ich die Leistungsbereitschaft einer Versicherung *unterschätzt* habe. Bisher war es immer umgekehrt.
<p>MfG<br>Gerhard<br>
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