gilt aber nur für scheiben

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geschrieben von jens voshage (altes Forum) am Mittwoch, 25. Juni 2003 23:06 Uhr

Als Antwort auf : "§40 STVZO Abs 1":

also als ingenieur sehe ich das ganz einfach: das gilt nur für scheiben. ein mini-heki ist keine scheibe sondern eine dachluke. ob das material nun transparent ist oder aus milchigem kunststoff kann dem tüv-prüfer egal sein.<br>mir wollte der tüv-prüfer mal den paulchen-fahrradträger am t3 nicht erlauben, da dort teile hervorstehen würden, gegen die ein fußgänger gegenlaufen könnte. sind halt auch nur menschen. und bloß weil sie einen ermessensspielraum haben, sind sie noch lange nicht gott. mach ihm das mal ganz vorsichtig klar oder such dir einen anderen prüfer.<br>seitz gehört übrigens seit längerem zu der dometic-gruppe (wie auch electrolux).<br>jens<br><ul><li><a href="http://www.dometic.de/node1539.asp">zu den seitz-fenstern</a></ul>

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