geschrieben von Naish1111 am 28. Januar 2002, 12:36:27 (MEZ):
Als Antwort auf: Re: Au weja.. von Josef vom 27. Januar 2002, 21:40:42 (MEZ):
Hallo Josef,
ich habe zwei Anwälte konsultiert, die beide unabhängig voneinander folgendes sagten:
Da ich den Wagen mit einem Standard ADAC-Kaufvertrag, der jegliche Gewährleistung ausschließt, von Privat gekauft habe, hätte ich gegenüber dem Vorbesitzer nur eine Chance, wenn man ihm nachweisen kann, daß er den Schaden arglistig verschwiegen hätte. Auf den Wasserschaden aus 1995, der ja bei N&B behoben wurde (wenn auch schlampig) hat der Vorbesitzer aber hingewiesen und ihm das arglistige Verschweigen des Schadens nachzuweisen sei schlicht unmöglich.
Gegenüber N&B hätte ich nach nunmehr sieben Jahren auch schlechte Karten. Entweder müsste ich einen Serienschaden nachweisen, oder die nicht sachgerecht ausgeführte Reparatur in 1995. Beides wäre nur mit Sachverständigen und langwierigen Prozessen verbunden. Beide Anwälte haben mir davon abgeraten, da die Aussichten auf Erfolg verschwindend gering seien.
Nun und heulen hilft auch nicht wirklich weiter, auch wenn mir danach zu mute war. Also die Werkzeugkiste raus und los.
Zu meinem Glück zeigt sich der Vorbesitzer kulant und hat freiwillig 50% der anfallenden Kosten übernommen. Es gibt also noch anständige Menschen.
Gruß
Stefan
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